enfritespl


Allgemeine Lizenz- und Supportbedingungen


Allgemeine Lizenz- und Supportbedingungen

(Stand: August 2017)

axaio software GmbH, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin, Deutschland


Telefon: +49.30.443 42 39-0, Fax +49.30.441 64 02, E-Mail: sales@axaio.com

1. Allgemeines

Für diese Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen finden die in “Anlage 1: Definitionen” angegebenen Definitionen bestimmter Begriffe Anwendung.

Diese Lizenz- und Supportbedingungen gelten für sämtliche Software-Produkte der axaio software GmbH.

Der vorliegende Vertrag bezieht sich ausschließlich auf den ausführbaren Objektcode der Produkte und umfasst keinerlei Rechte am Quellcode der Produkte. Auf das bzw. die vom Kunden konkret lizenzierten Produkte wird im Rahmen dieses Vertrags insgesamt als »das Programm« Bezug genommen. Das Programm wird mit einem Handbuch in elektronischer Form geliefert, in dem die Programmeigenschaften und deren Anwendung beschrieben sind (»die Dokumentation«).

axaio software GmbH erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern. Die nachfolgenden Regelungen der Ziffern 2 bis 5 beziehen sich auf vom Kunden käuflich erworbene Lizenzen in Bezug auf das Programm, die Ziffer 6 auf ein etwaiges zusätzliches Supportverhältnis (Softwarepflege) in Bezug auf das Programm, und die Ziffern 7 bis 11 beziehen sich einheitlich auf beide Verhältnisse.

2. Lizenzumfang

2.1. Entgeltliche Lizenzen

2.1.1. Bestimmungen zu entgeltlichen Lizenzen für alle Versionen

Dem Lizenznehmer wird durch den Erwerb einer entgeltlichen Lizenz der axaio software GmbH das nicht-ausschließliche, auf Dauer eingeräumte Recht auf Installation und Anwendung des Programms auf der vereinbarten Anzahl von Computern des Lizenznehmers gewährt, die auf der vereinbarten Plattform betrieben werden, wobei zusätzlich der jeweils zutreffende Abschnitt 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.1.5, 2.1.6 und 2.1.7 zur Anwendung kommt.

Für unentgeltliche Lizenzen gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.2.

Die entgeltliche Lizenz ist auf einen Dritten übertragbar, sofern und sobald das von axaio software GmbH erhältliche Lizenzübertragungsformular vom Lizenznehmer und vom Dritten ordnungsgemäß ausgefüllt wird, der axaio software GmbH zugeht und der Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Lizenzübertragungsformulars von der axaio software GmbH schriftlich per Brief oder Fax gegenüber dem bisherigen und dem künftigen Lizenznehmer bestätigt worden ist.

2.1.2 Besonderheiten für entgeltliche Lizenzen für Desktop-Versionen

Die entgeltliche Lizenz für Desktop-Versionen gestattet ausschließlich die interaktive Nutzung des Produkts durch zu jedem Zeitpunkt jeweils einen Benutzer auf dem Computer, auf dem die Desktop-Version installiert ist (primärer Computer). Außerdem ist es demjenigen Benutzer, der das Produkt auf dem primären Computer hauptsächlich verwendet, gestattet, das Produkt entweder auf einem tragbaren Computer oder einem Computer bei diesem Benutzer zu Hause zu installieren und zu verwenden, vorausgesetzt dass das Produkt nicht gleichzeitig auf dem primären Computer und dem tragbaren Computer bzw. dem Computer zu Hause verwendet wird.

2.1.3. Besonderheiten für entgeltliche Lizenzen für Auto-Versionen

Die entgeltliche Lizenz für Auto-Versionen gestattet sowohl die unmittelbare, interaktive Nutzung direkt am Computer wie auch die mittelbare Nutzung vom selben Computer oder einem anderen Computer im internen Netzwerk aus, solange auf jedem solchen anderen Computer eine gültige Lizenz für das Wirts-Produkt vorhanden ist. Bei der mittelbaren Nutzung ist es unerheblich, auf welche Weise die Auto-Versionen gesteuert werden, solange die Steuerung ausschließlich von innerhalb des internen Netzwerks erfolgt, und ausschließlich von Comptern aus, auf denen eine gültige Lizenz für das Wirts-Produkt vorhanden ist.

2.1.4. Besonderheiten für entgeltliche Lizenzen für Server-Versionen

Die entgeltliche Lizenz für Server-Versionen gestattet sowohl die unmittelbar, interaktive Nutzung direkt am Computer wie auch die mittelbare Nutzung vom selben Computer oder einem anderen Computer im internen Netzwerk aus. Bei der mittelbaren Nutzung ist es unerheblich, auf welche Weise die Server-Versionen gesteuert werden, solange die Steuerung ausschließlich von innerhalb des internen Netzwerks erfolgt, wobei folgende Ausnahme gilt: wenn zu verarbeitende Daten zwar von außerhalb des internen Netzwerks eintreffen, jedoch sämtliche aus der Verarbeitung entstehenden Daten, die produktiv genutzt werden, im internen Netzwerk des Lizenznehmers verbleiben, so ist dies im Rahmen dieser entgeltlichen Lizenz für Server-Versionen ebenfalls gestattet, und eine Premium-Server-Lizenz im Sinne von Ziffer 2.1.5 ist zumindest aus diesem Grunde nicht erforderlich.

2.1.5. Besonderheiten für entgeltliche Lizenzen für Premium-Server-Versionen

Die entgeltliche Lizenz für Premium-Server-Versionen gestattet sowohl die unmittelbar, interaktive Nutzung direkt am Computer wie auch die mittelbare Nutzung vom selben Computer oder einem anderen Computer im internen Netzwerk aus sowie auch von außerhalb des internen Netzwerks. Bei der mittelbaren Nutzung ist es unerheblich, auf welche Weise die Premium-Server-Version gesteuert wird, und ob die Steuerung ausschließlich von innerhalb des internen Netzwerks erfolgt oder von außerhalb des internen Netzwerks. Es ist weiterhin unerheblich, ob die aus der Verarbeitung durch das Produkt entstehenden Daten im internen Netzwerk verbleiben oder nach außerhalb des internen Netzwerks transferiert werden oder von außerhalb des internen Netzwerks gelesen oder heruntergeladen oder auf andere Weise abgeholt oder genutzt werden.

2.1.6. Entgeltliche Lizenzerweiterung für Stand-By-Systeme

Für bestimmte entgeltlich lizenzierte Produkte (Basislizenz) kann zusätzlich eine entgeltliche Lizenzerweiterung für ein Stand-By-System erworben werden. Diese zusätzlich erworbene Lizenzerweiterung erlaubt es dem Kunden, neben dem Computer, auf dem das Programm zuerst installiert wird, das Programm auch auf einem anderen, mit dem gleichen Betriebssystem arbeitenden Computer (»Backup-System«) einzusetzen, sofern nicht beide Computer gleichzeitig zum Einsatz kommen, die beide dasselbe Lizenzrecht für die Basislizenz (für einen Computer) nutzen.

2.1.7. Entgeltliche Zusatz-Lizenz für Entwicklungs- und Testsysteme

Für bestimmte Produkte der axaio software GmbH kann der Lizenznehmer zusätzlich zu einer entgeltlichen Lizenz (Basis-Lizenz), eine Zusatz-Lizenz für Entwicklungs- und Testsysteme erwerben, die ihn dazu berechtigt, das Produkt auf einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklungscomputern zu benutzen, sofern sichergestellt wird, dass diese Geräte nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden (Entwicklungslizenz). Notwendige Voraussetzung für eine solche Entwicklungslizenz ist, dass der Zugriff auf die Entwicklungscomputer nur für Entwickler möglich ist, die Entwicklungs- oder Testarbeiten für die produktive Nutzung der Basis-Lizenz des Produkts durchführen. Es ist möglich, eine entgeltliche Zusatzlizenz für eine andere Plattform zu erhalten, als die Plattform, auf der die zugehörige Basis-Lizenz produktiv eingesetzt wird. Die Nutzung der Zusatz-Lizenz für Entwicklungs- und Testsysteme berechtigt in keinem Fall zu einer wie auch immer gearteten produktiven Nutzung der Zusatz-Lizenz.

2.2. Unentgeltliche Anwendung von Evaluierungsversionen des Programms

Für bestimmte Produkte bietet die axaio software GmbH frei verfügbare Versionen an, die ohne Erwerb eines Lizenzschlüssels betrieben werden können (Evaluierungsversionen), jedoch Restriktionen oder Funktionseinschränkungen gegenüber der entgeltlich erworbenen Lizenz desselben Produkts aufweisen, welche jeweils aus der zugehörigen Produktdokumentation ersichtlich sind. Für Evaluierungsversionen wird dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche, unentgeltliche, nicht-übertragbare Lizenz auf Dauer zur Evaluierung des Programms auf beliebig vielen Computern des Lizenznehmers eingeräumt.

Evaluierung in diesem Sinne ist die Prüfung durch den Lizenznehmer, ob er das Programm zur produktiven Nutzung erwerben will, sowie die Entwicklung von eigenen Produkten durch den Lizenznehmer, in denen eine (später erworbene) entgeltlich lizenzierte Kopie des Programms oder eine Evaluierungsversion integriert ist oder wird, und deren Einsatzzweck über die Integration des Programms der axaio software GmbH wesentlich hinausgeht.

Integriert der Lizenznehmer die Evaluierungsversion in ein eigenes Produkt der vorbeschriebenen Art, so ist er bei Weitergabe seines Produkts an einen Dritten auch zur Übertragung der Lizenz an der integrierten Evaluierungsversion berechtigt.

3. Beschränkungen

3.1. Geistiges Eigentum

Das Programm und die Dokumentation sind urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum der axaio software GmbH.

Der Lizenznehmer hat bei der Verarbeitung eines bestehenden Dokuments mit dem Programm die vom jeweiligen Autor des Dokuments vergebenen Rechte bzw. gewünschten Sperren für den Umgang mit diesem Dokument zu beachten.

Der Lizenznehmer hat bei der Verwendung des Programms dafür Sorge zu tragen, dass Ressourcen wie Schriften oder ICC-Profile nur entsprechend der jeweils bestehenden bzw. eingeräumten Rechte verwendet werden. Die gilt insbesondere für das Einbetten von Schriften, ICC-Profilen oder anderen Ressourcen sowie für das direkte oder indirekte Verändern von Schriften, ICC-Profilen oder anderen Ressourcen.

3.2. Reverse Engineering und Geheimhaltung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, in Bezug auf das Programm keine Übersetzung, keine Disassemblierung sowie kein Reverse Engineering vorzunehmen, soweit dies nicht nach § 69e deutsches UrhG zulässig ist.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, ihm von axaio software GmbH zugeteilte Lizenzschlüssel nicht weiterzugeben oder allgemein zugänglich zu machen.

3.3. Aktualisierte Produktversionen (Updates) und Produkterweiterungen (Upgrades)

Erhält der Lizenznehmer das Produkt als neue Hauptversion oder als Korrekturversion zu einer früheren Version desselben oder eines anderen Produkts (Update) oder wird eine Produktlizenz in eine Lizenz für ein anderes Produkt umgewandelt, welches das ursprünglich lizenzierte Produkt enthält (Upgrade), so wird die neue Lizenz im Tausch gegen die frühere Lizenz erteilt. Durch Installation und Benutzung einer solchen neuen Version endet die Lizenz für die frühere bzw. enthaltene Version.

3.4. Weitere Beschränkungen

Der Lizenznehmer verpflichtet sich:

(a) keine technischen Beschränkungen des Produkts zu umgehen;

(b) das Produkt nicht über undokumentierte Aufrufe oder mit Hilfe undokumentierter Parameter zu verwenden oder zu steuern;

© keine Komponenten des Produktes zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter dem Produkt ausgeführt werden;

(d) das Produkt nicht zu veröffentlichen, damit Dritte es kopieren können;

(e) die Software nicht zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, ausgenommen dies wird gesondert schriftlich zwischen dem Lizenznehmer und der axaio software GmbH vereinbart;

(f) die Software nicht für kommerzielle Software-Hostingdienste zu verwenden, ausgenommen dies wird gesondert schriftlich zwischen dem Lizenznehmer und der axaio software GmbH vereinbart.

4. Lieferung

Das Programm und die Dokumentation werden ausschließlich in digitalem Format geliefert, entweder elektronisch durch Abruf von den Webseiten der axaio software GmbH oder auf einem Datenträger. Alle einschlägigen Korrekturversionen sind von den Webseiten der axaio software GmbH unter der Adresse www.axaio.com abzurufen, bzw von einer Adresse, die dem Lizenznehmer durch axaio software GmbH in geeigneter Weise mitgeteilt wird. Dem Lizenznehmer wird von axaio software GmbH keine gedruckte Dokumentation zur Verfügung gestellt.

5. Gewährleistung

5.1. Gewährleistung für Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland

Hat der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen:

Vorbehaltlich Ziffer 9 gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Mängelgewährleistung mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist (Verjährung der Mängelansprüche, § 438 Abs. 1 BGB) ein Jahr beträgt. Dies gilt jedoch nicht für mängelbedingte Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von axaio software GmbH zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden der axaio software GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind, sowie nicht im Falle von Arglist der axaio software GmbH; in diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

5.2. Gewährleistung für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Hat der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen:

Sollte das nicht vom Kunden modifizierte Programm innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss des Lizenzvertrages den geschuldeten Eigenschaften nicht genügen, so hat axaio software GmbH unverzüglich auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen

(i) eine Korrektur oder einen Workaround (Übergangslösung) etwaiger vom Lizenznehmer gemeldeter reproduzierbarer Fehler vorzunehmen und eine aktualisierte Version des Programms zur Verfügung zu stellen oder

(ii) gemäß diesem Vertrag gezahlte Lizenzgebühren zurückzuerstatten. In diesem letztgenannten Fall hat der Lizenznehmer die Anwendung und Verteilung des Programms umgehend einzustellen und ihm von axaio software GmbH zugeteilte Lizenzschlüssel zu vernichten. Eine weitergehende Haftung der axaio software GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Supportvertrag / Supportleistungen

Der Kunde kann neben dem Erwerb der Lizenz zusätzlich gegen Zahlung einer jährlichen Vergütung Supportleistungen von axaio software GmbH in Anspruch nehmen (Supportvertrag). Dies wird vereinbart, indem der Kunde die Supportleistung zu den von ihm bezogenen Lizenzen hinzuwählt und dies von axaio software GmbH angenommen wird.

Der Supportvertrag verlängert sich jeweils nach einer Laufzeit von einem Jahr um denselben Zeitraum, sofern er nicht durch den Kunden bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch Erklärung per Brief oder Telefax gekündigt wird.

Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Supportvertrages aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.

Im Rahmen des Supportvertrages erbringt axaio software GmbH die in “Anlage 2: Supportleistungen” aufgeführten Leistungen.

7. Haftung

7.1. Haftungsregelung für Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland

Hat der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen:

Die Haftung der axaio software GmbH für einfach fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten (das heißt Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung der axaio software GmbH für einfach fahrlässige Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ist ausgeschlossen.

7.2. Haftungsregelung für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Hat der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen:

Keine der Parteien haftet für sich durch die Anwendung eventuell ergebende Verluste, Betriebsunterbrechungen oder indirekte, spezielle, nebensächliche Verluste oder Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich entgangenen Gewinns) unabhängig von der Art einer Maßnahme, sei sie vertraglicher Art, durch unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), strenge Produkthaftung oder auf sonstige Weise bedingt. Die Haftung der axaio software GmbH ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, (a) aus und im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag auf das Fünffache der Lizenzgebühr und (b) aus und im Zusammenhang mit dem Supportvertrag auf die Jahresgebühr des Supports begrenzt.

8. Datenschutz

axaio software GmbH erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich, soweit dies zum Zweck der Abwicklung und Erfüllung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden notwendig ist.

9. Geltendes Recht

Für diesen Vertrag gilt das Recht des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des Internationalen Privatrechts.

10. Verwendung von Warenzeichen

Alle verwendeten Logos, Marken und Namen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen und werden vorbehaltlos anerkannt.

11. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kauf-, Lizenz- und/oder Supportvertrag ist für Ansprüche des Kunden der Sitz der axaio software GmbH, für Ansprüche der axaio software GmbH der Sitz des Kunden oder der Sitz der axaio software GmbH. Etwaige gesetzliche Regelungen zur Erhebung von Widerklagen der anderen Partei am Ort der ursprünglichen Klage bleiben jedoch unberührt.

Anlage 1: Definitionen

1. Computer

Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, das Produkt auszuführen. Eine virtualisierte Hardwarepartition (virtual machine) oder ein Blade-System – ein Hardware-Einschub-System, das in der Regel ohne eigene Tastatur oder eigenen Monitor eingesetzt wird – wird als separater Computer betrachtet.

2. Plattform

Kombination aus Betriebssystem und einer oder mehreren Hardware-Architekturen. Vollständig kompatible Versionen von Betriebssystem und/oder Hardware werden als eine Plattform aufgefasst. Es wird hierbei nicht unterschieden, ob es sich um eine für den Client-Betrieb oder für den Server-Betrieb ausgelegte Plattformausprägung handelt. Beispiele: Mac OS X und Mac OS X Server – gleichgültig ob PowerPC oder Intel-Architektur – werden als die gleiche Mac OS X Plattform betrachtet. Windows 2000/XP/Vista/7/8 sowie Windows Server 2000/2003/2008 – gleichgültig ob auf 32bit oder 64bit-x86-Hardware – werden als die gleiche Windows-Plattform betrachtet. Hingegen handelt es sich bei Solaris auf x86 um eine andere Plattform als bei Solaris Sparc.

3. Produkt

Software-Angebot der axaio software GmbH für eine bestimmte Plattform. Beispiele: MadeToCompare InCopy für Windows; MadeToPrint XT Auto für Mac OS X

4. Wirts-Produkt

Ein Produkt, das von einem anderen Anbieter als axaio software GmbH angeboten wird, und unter dem ein Produkt von axaio software GmbH installiert werden kann und ablaufen kann, wobei das Produkt von axaio software GmbH nicht ohne dieses Wirts-Produkt ablaufen kann. Das Wirts-Produkt muss unabhängig vom Produkt der axaio software GmbH erworben werden, und ist in der Regel mit einer eigenen Lizenzvereinbarung verbunden. Es obliegt dem Lizenznehmer des Produkts der axaio software GmbH, eine gültige Lizenz für das Wirts-Produkt zu erwerben, um das Produkt der axaio software GmbH einsetzen zu können.

Beispiele: QuarkXPress 9; Adobe Indesign CS6

5. Desktop-Version

Produktausprägung für die unmittelbare, interaktive Benutzung durch einen Anwender auf dem von ihm verwendeten Computer, wobei das Produkt als Funktionserweiterung innerhalb des betreffenden Wirts-Produktes interaktiv genutzt werden kann, unter der Voraussetzung, dass auf dem Computer eine gültige Lizenz des Wirts-Produktes installiert ist.

Beispiele: MadeToCompare XT Desktop für QuarkCopyDesk, MadeToPrint Desktop für Indesign (beide jeweils für Mac OS X oder Windows verfügbar)

6. Auto-Version

Produktausprägung sowohl für die unmittelbare, interaktive wie auch die mittelbare Benutzung durch einen Anwender auf dem von ihm verwendeten Computer oder durch denselben oder einen anderen Anwender von einem anderen Computer im selben internen Netzwerk, solange auf jedem dieser Computer eine gültige Lizenz des Wirts-Produktes installiert ist. Die Auto-Version eines Produkts von axaio software GmbH setzt stets ein Wirts-Produkt voraus, das von dem Anbieter für dieses Wirts-Produkt erworben bzw. lizenziert werden muss.

Beispiele: MadeToPrint XT Auto für Windows (für den Gebrauch mit QuarkXPress als Host-Produkt)

7. Limited-Server-Versionen

Produktausprägung sowohl für die unmittelbare, interaktive wie auch die mittelbare Benutzung durch einen Anwender auf dem von ihm verwendeten Computer oder durch denselben oder einen anderen Anwender von einem anderen Computer im selben internen Netzwerk.

Beispiele: MadeToPrint Server

8. Premium-Server-Versionen

Produktausprägung sowohl für die unmittelbare, interaktive wie auch die mittelbare Benutzung durch einen Anwender auf dem von ihm verwendeten Computer oder durch denselben oder einen anderen Anwender von einem anderen Computer im selben internen Netzwerk oder außerhalb des internen Netzwerks einschließlich der Nutzung von außerhalb durch das Internet, unabhängig vom verwendeten Protokoll.

Beispiele: MadeToPrint Premium Server

9. Internes Netzwerk

Ein internes Netzwerk ist das eigene, private Netzwerk des Lizenznehmers an einem geographischen Standort, das nur entsprechend autorisierten Nutzern an diesem Standort, beispielsweise Mitarbeitern des Lizenznehmers oder dem Lizenznehmer selbst, zugänglich ist.

Internes Netzwerk im hier definierten Sinn schließt ausdrücklich den Zugang über das “Internet” aus, wie auch den Zugang aus eigenen, privaten Netzwerken Dritter oder aus einem internen Netzwerk des Lizenznehmers an einem anderen geographischen Standort, und zwar sowohl per direktem Zugang über beispielsweise Portale, Remote Access-Technologien oder mittels Protokollen wie SOAP oder XML/RPC, wie auch per indirektem Zugang zum internen Netzwerk des Lizenznehmers mittels E-Mail, SMS, Chat, Voice Over IP (VoIP), oder anderen Kommunikations-Protokollen.

10. Produktive Nutzung

Produktive Nutzung ist die Nutzung des Programms direkt, indirekt oder unterstützend zu Gewinnerzielungs- oder Satzungszwecken des Lizenznehmers oder eines Dritten.

11. Hauptversion

Eine Hauptversion (major release) ist eine neue Version eines Produkts mit signifikant erweiterter Funktionalität. Anders als bei zahlreichen anderen Softwareherstellern üblich, veröffentlicht axaio software GmbH Hauptversionen in Abständen von einigen Monaten, wobei sich die Versionsnummern dieser Hauptversionen oft nur in der sog. ‘minor version number’, also der Zahl nach dem ersten Punkt in der Versionsnummer, unterscheiden.

Beispiele: MadeToPrint InDesign CS6

12. Korrekturversion

Eine Korrekturversion (Wartungsupdate, Maintenance Release, Bug Fix Update oder Patch Update) ist eine neue Version eines Programms, die Fehler behebt oder Schwachstellen ausgleicht. Korrekturversionen enthalten in der Regel keine signifikanten Erweiterungen der Funktionalität.

Beispiele: MadeToPrint InDesign CS6 2.4(280) ist ein Maintenance Release für MadeToPrint InDesign CS6

13. Update

Ein Update wandelt eine bestehende Produktlizenz in eine Lizenz für eine neuere Hauptversion des gleichen Programms für die gleiche Plattform um.

Beispiele: Wechsel von MadeToPrint InDesign CS6 2.4(275) für Windows nach MadeToPrint CS6 2.4(280) für Windows

14. Upgrade

Ein Upgrade wandelt eine bestehende Lizenz für ein Programm in eine Lizenz für die gleiche Hauptversion eines höherwertigen Programms um, das funktional eine Erweiterung des ersten Programms darstellt.

Beispiele: Wechsel von MadeToPrint InDesign CS6 für Windows nach MadeToPrint InDesign CS6 Auto für Windows

15. Fehler

Ein Fehler (Bug) ist jede Abweichung vom dokumentierten Verhalten des Programms.

Anlage 2: Supportleistungen

Leistungsmerkmal Gewährleistung (kostenlos) Support im Rahmen eines Support- und Wartungs-Vertrages (gegen Gebühr)
Reaktionszeit bei einem Supportfall maximal 5 Arbeitstage
(die tatsächliche Fehlerbehebung kann länger dauern)
maximal 2 Arbeitstage
(die tatsächliche Fehlerbehebung kann länger dauern)
Art des Supports ausschließlich für unmittelbar auf einen Fehler im Programm bezogene Supportmeldungen auf Fehler bezogene Supportmeldungen sowie Unterstützung für optimalen Einsatz des Programms
Kommunikationsmittel für Support ausschließlich per E-Mail bzw. Support-Portal per E-Mail bzw. Support-Portal; kann der Supportfall nicht binnen 30 Tagen gelöst werden, optional zusätzliche Kommunikation per Telefon und Remote Web Access durch axaio software GmbH oder einen von axaio software GmbH autorisierten Partner
Laufzeit des Supports Deutschland: 1 Jahr: Gewährleistung (entsprechend der gesetzlichen Regelungen);
sonst: 30 Tage Gewährleistung
gesamte Laufzeit des Supportvertrags
Korrektur oder Workaround (Übergangslösung) für einen Fehler soweit gesetzlich vorgeschrieben ja/kostenlos
Anpassungen für eine neuere Version einer Betriebssystem-Plattform, die zur vorhergehenden nicht vollständig kompatibel ist nicht enthalten* ja/kostenlos
Lizenz zur Nutzung der aktuellen Korrekturversion des lizenzierten Programms nicht enthalten* ja/kostenlos
Verfügbarkeit (Download) des lizenzierten Programms bis zur Freigabe der nächsten Hauptversion ja/kostenlos
Verfügbarkeit (Download) der aktuellsten Korrekturversion des lizenzierten Programms bis zur Freigabe der nächsten Hauptversion nicht enthalten* gesamte Laufzeit des Supportvertrags
Update auf die aktuelle Hauptversion des lizenzierten Programms zum Listenpreis für Updates ja/kostenlos
Informationen zur Veröffentlichung neuer Haupt- oder Korrekturversionen nicht enthalten* per E-Mail
Wechsel zu einer anderen Plattform für ein entgeltlich lizenziertes Programm zum Listenpreis für Plattformwechsel (Cross-grades) während eines Jahres ab Erwerb der entgeltlichen Lizenz: ja/kostenlos
Upgrade zur aktuellen Korrekturversion eines höherwertigen Produkts der gleichen Hauptversion zum Listenpreis für Upgrades 1 Jahr nach Lizenzerwerb gesamte Laufzeit des Supportvertrags
Nachkauf weiterer Lizenzen der gleichen Hauptversion des lizenzierten Produkts zum Listenpreis obwohl bereits eine neuere Hauptversion erschienen ist 1 Jahr nach Lizenzerwerb gesamte Laufzeit des Supportvertrags

* diese Leistung ist in der Gewährleistung nicht enthalten, wird aber von Fall zu Fall – je nach Ermessen von axaio software GmbH – möglicherweise dennoch angeboten.

Folgen Sie uns: